Die Arbeit des Schulelternbeirates

(16.10.2001 21:11)

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler an unserer Schule sind ein wichtiger Teil der Schulgemeinde. Ihre Bedeutung und ihr Einfluss sind in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Demgegenüber ist ihr Wirken in der Schulgemeinde weniger bekannt. Um die Transparenz zu erhöhen, wollen wir regelmäßiger über den Schulelternbeirat berichten und die Eltern bzw. Elternbeiräte zu Wort kommen lassen.
Wir haben den jetzigen Schulelternbeiratsvorsitzenden um einen kleinen Bericht gebeten, der die Grundlage der Arbeit in der Schulgemeinde verdeutlichen soll.
Guten Tag,

mein Name ist Lothar Schreiber. Zur Zeit bin ich der Schulelternbeiratsvorsitzende (langes Wort, aber so heißt es nun mal), und die Redaktion des UMLAUF-Online meinte, ich solle ein paar Worte verlieren über den Beirat, was der soll und was er so macht.
Wäre ich gerade erst gewählt worden, hätte man mich wohl interviewt, was meine Intentionen wären, was ich bewegen wolle? Da ich aber schon länger im Geschäft bin, weiß ich, wie es geht und kann den Artikel auch selber schreiben.

Also, was macht der Schulelternbeirat so? Gute Frage. Schauen wir erst mal ins Gesetz. Das ist da sehr präzise, es zitiert sogar die Art.56 (2) bis (7) der Hessischen Verfassung, die etwas über religiöse Bekenntnisse und Weltanschauungen, zu Erziehungszielen (Tüchtigkeit, politische Verantwortung, Ehrfurcht, Nächstenliebe, Duldsamkeit u.a.), zum Geschichtsunterricht (Wohltäter statt Feldherren) und zum Recht der Erziehungsberechtigten sagt, wie das Unterrichtswesen mit zu gestalten sei. Das Instrument dazu ist der Schulelternbeirat. Und welche Aufgaben er hat, steht im erwähnten Schulgesetz, genauer gesagt im 8. Teil unter dem Stichwort ‚Eltern‘.
Da steht eine Menge über Verfahren (Abstimmungen, Wahlen), und natürlich gibt es (warum sollte es auch einfach sein?) Hinweise auf viele unbekannte Rechtsverordnungen. Da steht aber auch ganzIinteressantes, z.B. dass der Schulelternbeirat nicht das oberste Gremium in der Schule ist: das ist die Schulkonferenz. Diese besteht aus Eltern, Lehrern und Schülern und wird, was die Eltern angeht, vom Schulelternbeirat gewählt, und zwar in allernächster Zukunft. In dieser Beziehung ist der Schulelternbeirat ein Wahlmännergremium und wird bei seiner nächsten Sitzung in nämlicher Funktion tätig.

In anderer Beziehung ist der Elternbeirat so etwas wie der Bundestag, denn er ist zu informieren. So wie der Kanzler seinen Haushalt vorstellen und sich mindestens zwei Tage lang von der Opposition beschimpfen lassen muss, muss die Schulleitung alle Maßnahmen erläutern, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, § 110 (3), und zwar bevor sie getroffen werden! Eine solche Maßnahme ist z.B. die Auswahl von Schulbüchern. (Das in meiner Zeit noch nicht passiert, aber wenn man die Bücher sieht, die im Einsatz sind, muss das zuletzt vor 10-20 Jahren passiert sein.)
Es geht bei uns aber wesentlich höflicher zu als im Bundestag. Schließlich sind Eltern, Lehrer und Schüler keine konkurrierenden Parteien, die jeweils für sich das Zepter schwingen wollen, sondern Vertreter von drei Interessensgruppen mit demselben Ziel – die Erreichung des Abiturs – und allenfalls leicht unterschiedlichen Vorstellungen über den Weg dahin.
Der Informationsfluss funktioniert: Punkt 3 jeder Tagesordnung ist ‚Bericht de(s)r Schulleiter(s)in‘, der stets wahrgenommen wird und wo auch nicht hinterm Berg gehalten wird, wenn es um Themen geht wie z.B. Unterrichtsausfälle. Doch dazu ein andermal.
Wenn das noch nicht Information genug ist, darf der Schulelternbeirat in Form seines Vorsitzenden oder durch seine Vertreter bei allen möglichen Konferenzen zuhören, nur nicht bei Versetzungen (schade!) und Personalangelegenheiten.
Das lässt sich hören. Das Beste ist aber, dass der Schulternbeirat zu allen Themen, bei denen er zustimmen muss oder anzuhören ist, von sich aus aktiv werden kann, sowohl, was eigene Verbesserungsvorschläge angeht, insbesondere aber, wenn es darum geht, Zustände abzustellen, die nicht im Einklang mit den genannten Zielen der Verfassung stehen. Aber das ist in meiner Zeit noch nicht passiert; anscheinend geht die Schulgemeinde tolerant und duldsam miteinander um.

Sollte sich der Schulelternbeirat bei einem Problem nicht mit der Schulleitung verständigen können, ist die nächste Instanz das Staatliche Schulamt. Erstaunlich, denn meistens ist es das Schulamt, das mit seiner mageren Lehrerstellenzuteilung für Ärger sorgt, den Schulleitung und Schulelternbeirat (stellvertretend für alle Eltern) gemeinsam verspüren. (Schüler werden das anders sehen.) Für die Bereinigung solchen Ärgers sieht das Schulgesetz nichts vor.
Inzwischen sind meine vorgesehenen ‚wenigen Worte‘ eher zu einer Textwüste geworden. Deshalb höre ich jetzt an dieser Stelle auf und melde mich ein anderes Mal wieder, um auf aktuellere Dinge zu sprechen zu kommen. Es gibt ja noch das Schulprogramm, das Ruderhaus, der Ärger mit der Lehrerzuteilung, das Profil der Goetheschule (Sport, Naturwissenschaften und Sprachen), das Team-Modell etc.

Mit einem freundlichen Gruß

Lothar Schreiber
lsch@ifm.maschinenbau.uni-kassel.de