Erste Mahnung

(11.07.2004 14:32)

Die Europäische Kommission hat neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die erste Mahnung geschickt, da sie der Kommission nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Verringerung des Pestizids Methylbromid ergriffen haben. Nach EU-Recht muss die Verwendung dieses Pestizids schrittweise eingestellt werden, da es die Ozonschicht der Erde schädigt. Für bestimmte Zwecke, für die noch keine Alternativen vorhanden sind, ist jedoch sein Einsatz nach wie vor unter strengen Auflagen erlaubt. Hierzu zählt die Behandlung von Kulturpflanzen gegen Schädlinge und Keime.

Eine kleine, blaue Kugel im unendlichen Weltall

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission jährlich mitteilen, welche Menge Methylbromid eingesetzt wurde und was sie unternommen haben, um den Einsatz zu verringern. Neben acht weiteren Mitgliedsstaaten hat auch Deutschland nur wenig aussagekräftige Berichte eingereicht. Die Kommission leitet deshalb rechtliche Schritte ein, um für die EU-Bürger den Umweltschutz zu gewährleisten, den sie erwarten.

EU-Umweltkommissarin Margot Wallström erläuterte hierzu: „Es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, in der Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung Ersatzstoffe für Methylbromid einzusetzen, um so ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern, wenn Methylbromid nicht mehr eingesetzt werden darf. Methylbromid hat gravierende Auswirkungen auf die Ozonschicht, die uns vor den gefährlichen Sonnenstrahlen schützt und damit vor Hautkrebs, Immunkrankheiten und Schäden an Kulturen und anderen Pflanzen. Wir müssen die Verwendung so schnell wie möglich einstellen. Um dies zu erreichen, müssen wir an einem Strang ziehen.“

Deutschland hat für 2003 noch keinen Bericht vorgelegt. Die Berichte für die Jahre 2002 und 2001 enthalten keine Angaben zu den Fortschritten bei der Evaluierung und dem Einsatz von Alternativen.

EU-Nachricht vom 09.07.2004 um 15:22