EU sagt unseriösen Geschäftemachern den Kampf an

(10.10.2004 01:16)

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, zeigte sich erfreut über die Verabschiedung einer neuen Verordnung, die es skrupellosen Geschäftemachern erschwert, sich der Kontrolle der Verbraucherschutzbehörden zu entziehen.

Der Ministerrat hat die Verordnung über die EU-weite Vernetzung der einzelstaatlichen Durchsetzungsbehörden genehmigt, wodurch koordinierte Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftemacher möglich sind. Der grenzüberschreitende Betrug am europäischen Verbraucher soll damit verhindert werden. Mit dem Rechtsakt werden die Hindernisse für einen Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Behörden beseitigt. Die Durchsetzungsbehörden können sich künftig an ihre Partner in den anderen Mitgliedstaaten wenden und diese zu entsprechenden Maßnahmen veranlassen. Das neue EU-weite Netz wird ab 2006 tätig werden.

?Grenzüberschreitende Betrügereien schaden nicht nur dem Verbraucher, sie schwächen auch das Vertrauen in den EU-Binnenmarkt. Die Mitgliedstaaten müssen zusammenarbeiten, wenn sie diesen unseriösen Geschäftemachern das Handwerk legen wollen. Dafür gibt es jetzt das EU-weite Netz“, sagte David Byrne, ?Skrupellose Geschäftemacher sind gewarnt: In der EU werden sie bald keine Schlupflöcher mehr finden.“

Unseriöse Geschäftemacher ausfindig zu machen, ist schon innerhalb eines Mitgliedstaats schwierig; nahezu unmöglich wird es hingegen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat ausweichen, was offenbar immer häufiger geschieht. Nur die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden kann sicherstellen, dass sich solche Geschäftemacher vor Gericht verantworten müssen.

Aktuelle Beispiele für solche Betrügereien sind Wahrsager, die ihre Kunden irreführen oder bedrohen; Einschleusen von Dialer-Programmen, betrügerische Preisausschreiben; Postwurfsendungen, in denen die Verbraucher zur Abholung nicht bestellter Waren aufgefordert werden, Versendung unbestellter Erste-Hilfe-Sets mit beiliegender Zahlungsaufforderung, Direktwerbung für Schlankmacher bei Kindern und irreführende Werbung für ?Ferienclubs“.

Die neue EU-Verordnung soll den nationalen Behörden ermöglichen, mit ihren Partnerbehörden in den anderen Mitgliedstaaten genauso unkompliziert und nahtlos zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen, wie sie es mit Behörden im eigenen Land tun. Sie verlangt, dass jeder Mitgliedstaat das EU-Recht zum Schutz aller europäischen Verbraucher wirksam durchsetzt und eine staatliche Durchsetzungsbehörde benennt, die in einem Netz zur gegenseitigen Unterstützung mitarbeitet.

EU-Nachrichten, Brüssel/Berlin, 08.10.2004 um 14:51