Hart aber Fair – Die FSK

von unserer Redakteurin Mabelle Franke (24.08.2011)

Die FSK – den meisten ist sie wohl nur als lästige Alterskontrolle beim Kinobesuch oder beim Kauf einer DVD oder eines Videospiels bekannt.Doch wie wohl die wenigsten wissen, steht FSK für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“. Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen, DVDs und anderen Medienträgern (Videokassetten, Trailer, Werbefilme), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.

 
Nicht alle Inhalte sind für Minderjährige geeignet.

Theoretisch würde eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK nicht bestehen, allerdings haben sich die Mitglieder dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.

Trotzdem entstehen bei der Vergabe der FSK auch Probleme, denn hohe Altersfreigaben führen leicht zum Vorwurf der Zensur, Prüderie oder überzogenen Handelns. Niedrige Altersfreigaben hingegen dazu, die Interessen des Jugendschutzes nicht zu beachten oder ungerecht zu urteilen und zu viel Rücksicht auf die Belange der Filmindustrie zu nehmen.

Publikumswirksame Filme würden zum Beispiel in anderen Ländern zu sanft beurteilt, so die FSK, da mit genau diesen die hohen Umsätze erzielt werden. Dafür müssten weniger erfolgversprechende Filme unter zu strengen Altersfreigaben leiden, um in der Außendarstellung einen Ausgleich zu haben. Durch diese Praxis hätten seit den 70er

Jahren insbesondere deutsche Filme gelitten, die oft eine Altersfreigabe ab 16 Jahren hinnehmen mussten, während Hollywood-Filme ab 12 oder sogar ab 6 Jahren freigegeben waren.

Dieselbe Meinung teilt auch Alexandra Sauerland aus der Jahrgangsstufe 13, denn sie findet die FSK zwar sinnvoll aufgrund des Jugendschutzes, „allerdings wird die Altersfreigabe teilweise wenig nachvollziehbar verteilt, da sachliche Inhalte teilweise schwerer zu verstehen sind und somit nicht den gekennzeichneten Altersfreigaben entsprechen.“

Einem anderen Bereich ist der Film „Keinohrhasen“ zuzuordnen, der ab 6 Jahren freigegeben wurde. Nach heftiger Beschwerde von den Bundesländern wurde dies in „ab 12 Jahren freigegeben“ geändert. Die vielen Sexszenen und die Fäkalsprache waren sehr umstritten und ein Grund für die FSK, eine Anhebung der Freigabe zu veranlassen.

 
 Heikel: Kontrolle der Altersbeschränkung in Kinos

Auch andere Filme, die teilweise sehr starke Vulgär- und/oder Fäkalsprache verwenden wie etwa „Borat“ (2006), der ab 12 Jahren freigegeben wurde, können als diskutabel angesehen werden. Im Falle Borat stellt sich die Schwierigkeit, dass die Sprache zwar recht rabiat ist, der Film jedoch – großteils – keine problematischen Darstellungen enthält.

Trotz umstrittener Entscheidungen versuchen die freiwilligen Mitarbeiter aber dennoch, jeden Film so gut wie möglich zu beurteilen und entsprechend dem Jugendschutz zu handeln.

Auch in Kinos sollten demnach die Altersfreigaben beachtet und kontrolliert werden, allerdings wird dies oft nicht eingehalten. „Auch unter 18 Jahren können Jugendliche Kinofilme ab 18 Jahren betreten, denn kontrolliert wird nur der, der am Schalter Karten kauft „, berichtet Tanita Schmidt, Schülerin der Jahrgangsstufe 13, aus eigener Erfahrung.

Problematisch ist dies für fast 18-Jährige vielleicht nicht, die Gefahr wird aber bei wesentlich jüngeren Jugendlichen deutlich, die sich häufig unrechtmäßig in Kinos Eintritt verschaffen. „Schließlich gibt es gute Gründe, Filme mit einer Altersfreigabe zu versehen, besonders, um die Jugend zu schützen. Wer also zu jung ist, um sich einen Film im Kino anzusehen, hat trotzdem noch die Möglichkeit, mit seinen Eltern die Kinovorstellung zu besuchen“, urteilt Angelika Franke, Mutter eines Erstklässlers.

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