Jauch streitet mit Internetprovider

(04.05.2001 19:30)

Wer wird Millionär?»-Showmaster Günther Jauch hat den Internetdienstleister FreeCity wegen einer Namensrechtsverletzung verklagt. Duisburg (dpa) – «Wer wird Millionär?»-Showmaster Günther Jauch hat den Internetdienstleister FreeCity wegen einer Namensrechtsverletzung verklagt. Der TV-Moderator verlangt von FreeCity, abgeänderte Schreibweisen seines Namens nicht mehr als Domain (Internetadresse) anzubieten.
Die Duisburger Firma verweigert den Verzicht jedoch mit dem Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen, nach denen die Kunden selbst für Verstöße gegen das Marken- oder Namensrecht verantwortlich sind. Im Prozess am Kölner Landgericht, dessen Entscheidung am 16. Mai erwartet wird, geht es um die Frage, wer sich darum kümmern muss, wenn die Rechte Dritter verletzt werden.
Ein 16-jähriger Spaßvogel aus dem Westerwald hatte die Adresse www.guenter-jauch.de – Guenter ohne h – über FreeCity eintragen lassen. Auf seine Webseite stellte er ein Angebot für Handy-Logos und vermeintlich unseriöse Gewinnspiele. Das ärgerte den Showmaster. Für Jauchs Anwalt Winfried Seibert steht fest: «Der wollte nur nassauern», sprich: auf unredliche Weise vom bekannten Namen Jauchs profitieren.
«Wir können in drei Tagen dicht machen, wenn wir erst recherchieren müssen, ob bei einer Registrierung möglicherweise Namensrechte verletzt werden», hält der Geschäftsführer der FreeCity GmbH Michael Faß dagegen. Das Unternehmen ist einer von zahlreichen deutschen Internetprovidern, bei denen Kunden eine Internetadresse beantragen können. Die Firma überprüft dann einzig bei der deutschen Vergabestelle für Internetadressen (Denic), ob dieser Domain-Name noch nicht vergeben ist.
Nachdem der vom Jauch-Anwalt abgemahnte Junge die Domain schnell zurückgegeben hatte, schnappte sie sich wenige Tage später ein weiterer 16-jähriger Schüler aus Kaiserslautern. «Vielleicht um sie zu verkaufen», wie er sagt. Warum Jauch sich die Domain nicht selbst sicherte, erklärt Seibert mit den Worten: «Wenn ich Persil herstelle, muss ich nicht auch Persol als Marke eintragen. Rechtlich geschützt bin ich trotzdem.» Deshalb sind die meisten Varianten von Jauchs Namen als Domains noch immer zu haben. Nur www.guentherjauch.de nicht. Diese Adresse hat sich ein Domain-Händler geschnappt. «Den schieß ich auch weg», kündigt Seibert an.
Weil sich FreeCity so hartnäckig weigerte, eine zukünftige Registrierung der Domain www.guenter-jauch.de zu verhindern, wollen Jauchs Anwälte nun möglicherweise auch Schadensersatz von dem Unternehmen verlangen. Das könnte teuer werden. Denn die Höhe der Kosten richtet sich nach Summe, die ein fiktiver Kunde für einen Werbevertrag mit Jauch bezahlen müsste.
«Für uns geht es nicht nur um diesen Einzelfall, sondern um eine lebenswichtige Grundsatzfrage», kommentiert Faß die Haltung seiner Firma. Das Aus des Internets stehe bevor, wenn FreeCity verpflichtet werde, bestimmte Adressen nicht mehr anzubieten. Er könne sich nicht vorstellen, wie Internetdienstleister bei jeder registrierten Domain alle Namensrechte überprüfen sollten, sagt Faß. Allein eine Markenrecherche vor dem Patentamt dauere meist ein Jahr. Wenn sich ein Kunde nicht an Namensrechte halte, sei dem Internetprovider kein Vorwurf zu machen, pflichtet die Rechtsreferentin des Deutschen Multimedia Verbandes, Sabine Köster-Hartung, bei.