Massnahme zur Stabilisierung des Rindfleischmarktes

(09.03.2001 20:50)

Nach einem Vorschlag der Europaeischen Kommission soll die obligatorische Vernichtung von Rindfleisch zur Stabilisierung der Maerkte aufgehoben werden. (EU-Kommission) – Nach einem Vorschlag der Europaeischen Kommission soll die obligatorische Vernichtung von Rindfleisch zur Stabilisierung der Maerkte aufgehoben werden. Statt dessen soll es den einzelnen Mitgliedstaaten frei gestellt sein, Rindfleisch entweder zu lagern, zu verkaufen oder zu vernichten.
Diese Entscheidungsfreiheit gilt allerdings nur fuer Mitgliedstaaten, die das Fleisch saemtlicher Rinder, die aelter sind als 30 Monate, auf BSE testen. Und sie gilt nur fuer BSE-freies Fleisch. Die Landwirte dieser Mitgliedstaaten erhalten finanzielle Hilfen, sollten die Preise fuer Rindfleisch zwei Wochen lang unter dem Mindestpreis liegen. Die Mindestpreise werden von Land zu Land ermittelt.
Die Kompensationszahlungen traegt zu 70 Prozent die EU, 30 Prozent steuert das Mitgliedsland bei. Weder fuer die Lagerung noch fuer die Vernichtung von Rindfleisch werden Mengen festgesetzt. Diese besondere Massnahme soll bis Ende 2001 laufen.