Persönlichkeitsrecht gestärkt

(07.04.2005 21:50)

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen verfremdete Pressefotos sieht der Justiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt „den Spielraum der Presse erneut eingeengt“. Die Bundesverfassungsrichter hatten befunden, dass unterschwellig manipulierte Fotos in der Presse das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten verletzen.

Presserechtlich nicht zu beanstanden, da eine öffentliche Veranstaltung
Faschingsfest am 7. Februar 2005

„Bislang hat das Bundesverfassungsgericht liberaler als der Bundesgerichtshof entschieden – diesmal ist es umgekehrt“, sagte der Justiziar der Verlagsgruppe, Georg Wallraf, in einem dpa-Gespräch in Düsseldorf. Dennoch hoffe der Verlag auf einen erneuten Sieg gegen den früheren Telekom-Chef Ron Sommer: „Karlsruhe hat keine abschließende Bewertung getroffen, sondern den Sachverhalt an den BGH zurückverwiesen.“

Sommer war per Verfassungsbeschwerde gegen eine satirische Fotomontage in der zur Verlagsgruppe zählenden „Wirtschaftswoche“ vorgegangen. Als Illustration zu einem kritischen Bericht über die Situation der Telekom war der Kopf Sommers im Jahr 2000 auf die Abbildung eines Mannes im Geschäftsanzug montiert worden, der auf einem bröckelnden, magentafarbenen großen „T“ sitzt. Das Gesicht war dabei um fünf Prozent gestreckt worden.

„Die Entscheidung wäre für uns nachvollziehbar gewesen, wenn es sich um ein Nachrichten- Bild gehandelt hätte – und nicht um eine satirische Collage“, sagte Wallraf. Da das oberste deutsche Gericht erkennbar überzeichnende Karikaturen weiterhin zulasse, könne der Effekt der Entscheidung darin bestehen, Gesichtszüge künftig stärker zu verzerren. Es sei fraglich, „ob Sommer zufrieden ist, wenn er noch verzerrter und unvorteilhafter dargestellt wird“.

Nach den Worten der Karlsruher Richter suggerieren Fotos Authentizität. „Die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person wirklich so aussieht.“ Ein manipuliertes Foto enthalte eine „unrichtige Information“ und sei damit nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. (dpa)