Sophies Unterwelt

Aus unserer UMLAUF Online-Redaktion (17.02.2006 00:38)

„Hallo du, dies ist nicht die offizielle Homepage der Schülerzeitung SOPHIES UNTERWELT, sondern das Werk zweier ehemaliger Mitglieder der Redaktion. Schülerzeitungen sind Sprachrohre der Jugendlichen. Sie geben Schülern die Möglichkeit, sich am Schulleben zu beteiligen, Missstände zu kritisieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Hier erfahren Jugendliche auf praktische Weise lebendige Demokratie.

Doch nicht überall gibt es diese Möglichkeit. An Hamburgs katholischen Schulen wird zensiert. § 11 der im Sommer 2005 verabschiedeten katholischen Rahmenschulordnung besagt, dass eine Schülerzeitung der Schulleitung zur Kontrolle vorgelegt werden muss, bevor sie auf dem Schulgelände erscheinen darf. Die Schüler sind somit der Willkür hilflos ausgesetzt.

Die Schülerzeitung Sophies Unterwelt

Was diese Willkür bedeutet, haben die Redakteure der Schülerzeitung SOPHIES UNTERWELT im letzten Schuljahr erfahren. Sie widersetzten sich zwar der Zensur durch einen Beratungslehrer und brachten drei Ausgaben heraus. Doch die Schulleitung verbot das Blatt, untersagte Redaktionstreffen auf dem Schulgelände und drohte den Redakteuren mit Rausschmiss. „

Bemerkung der UMLAUF-Redaktion:

Wir veröffentlichen diese zugesandte Email auf unserer Homepage, nicht weil der Konflikt der Schülerzeitung SOPHIES UNTERWELT mit der Leitung der privaten Sophie-Barat-Schule Hamburg bundesweit großes Aufsehen erregt hat, sondern hier in grundsätzliche Rechte der Pressefreiheit eingegriffen wird. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird von der Schülerzeitung über eine Petition gegen Schülerzeitungszensur an den Erzbischof von Hamburg im Juni 2006 weitergeführt. Bis dahin wird eine Unterschriftensammlung durchgeführt, der ihr euch unter der unten angegebenen Adresse anschließen könnt.

Sophies Unterwelt: 8. Platz beim SPIEGEL-Wettbewerb

Zu dieser Auseinandersetzung sind jedoch einige Bemerkungen notwendig. Die Rechtslage bezüglich Schülerzeitungen ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Zu beachten ist aber der rechtliche Unterschied zwischen Schülerzeitung und Schulzeitung. Bei einer Schulzeitung ist die Schule, vertreten durch den Schulleiter, der Herausgeber. Dies trifft zwar auch für unsere Schulzeitung UMLAUF und der Internetausgabe UMLAUF Online zu, darüber hinaus ist jedoch auch zugleich der Redaktionsleiter Mitherausgeber.

Eine Schülerzeitung dagegen ist eine Zeitschrift, die von Schülern erstellt wird. Zielgruppe sind meist Schüler, auch ehemalige Schüler, Lehrer und manchmal Eltern. In der Schülerzeitung können Schüler im Sinne des Grundgesetzes ihre Meinung frei äußern. „Es handelt sich im Allgemeinen um ein Informations- und Diskussionsblatt“, wie die Definition in Deutschland lautet. Wie andere Periodika müssen auch Schülerzeitungen ein Impressum haben, in dem die Redaktionsadresse und ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (Herausgeber) aufgeführt sind. Auch bei Schülerzeitungen gibt es in der Praxis kaum eine rechtliche Handhabe, mit der ein Erscheinen verhindert werden kann, auch hier gelten die Grundsätze der Pressefreiheit mit Rechten und Pflichten. Jedoch kann der Verkauf auf dem Schulgelände untersagt werden, wenn der Schulfrieden durch Erscheinen gestört werden kann, was gelegentlich dazu führt, dass die Schülerzeitungen außerhalb des Schulgeländes verkauft werden.

Redaktionsräume im Dixi-Klo

An Privatschulen entscheidet über die Ausübung des Hausrechts der private Schulträger. Deshalb greifen in aller Regel auch die staatlichen Vorschriften für Schülerzeitungen nicht. Somit kann die Schulleitung selbstständig über einen Verkauf von Schülerzeitungen auf dem (privaten) Schulgelände entscheiden.

Der Unterschied zwischen staatlicher und Privatschule wurde im Schuljahr 2004/2005 an der Sophie-Barat-Schule Hamburg deutlich: Ein Streit zwischen Schulleitung und Redakteuren der Schülerzeitung „Sophies Unterwelt“ gelangte an die Öffentlichkeit. Da die Schulleitung das Schülermagazin nur erlauben wollte, wenn die Redaktion sich von einem Beratungslehrer zensieren ließe, gaben die Schüler ihr verbotenes Blatt vor der Schule heraus. Im Herbst 2005 wurde von Verfassungsexperten im Schulausschuss der Hamburger Bürgerschaft festgestellt, dass der Staat den Schulen in freier Trägerschaft die Handhabe mit Schülerzeitungen nicht vorschreiben dürfe. Eine Petition gegen Schülerzeitungszensur soll im Juni 2006 an den Erzbischof von Hamburg übergeben werden.