Voll krass

Jetzt ist es amtlich: Eine Burger-Kette darf mit „krassem Kebab“ werben. Ein Gericht entschied, dass das Komiker-Duo Erkan und Stefan kein Monopol auf die Vermarktung der Umgangssprache türkischer Jugendlicher hat.

Komiker-Duo Erkan (l.) und Stefan

Die beiden Komiker scheiterten mit einer Klage gegen eine Werbekampagne von McDonald’s Österreich, wie das Landgericht München mitteilte. Die Fast-Food-Kette hatte im Sprachstil türkischstämmiger Jugendlicher mit dem Begriff „krasser Kebab“ für einen Kebab-Burger und Onion Rings (Zwiebelringe) geworben. Das Duo „Erkan & Stefan“ vertreibt ihrerseits ein „Dönertier“ aus Plüsch in Form eines Döner-Spießes.

 
Voll krass
 

Das Duo hatte seine Imagemerkmale ausgenutzt gesehen und neben einem Verbot der Werbung auch Schadenersatz für bereits veröffentlichte Spots und Plakate gefordert. Das Landgericht München I sah aber weder einen Anlass für Schadenersatz noch für ein Verbot künftiger Werbung mit Doppelgängern oder Stimmdoppelgängern der Komiker. Das Gericht stellte fest, dass Erkan und Stefan keinen eigenen Sprachstil entwickelt hätten, sondern vielmehr ein allgemeines Phänomen imitierten. Darüber hinaus betrieben sie nicht als einzige türkisch-deutsche Sprachkomik mit Accessoires wie Baseballmütze, Oberlippenbart und Goldkettchen. Bildnisse und Stimmen der beiden seien in der Werbung nicht verwendet worden, die engagierten Schauspieler seien den Klägern auch nicht annähernd ähnlich gewesen.

 
Heinz Erhardt  

In ähnlich gelagerten Fällen hätten Erben von Marlene Dietrich und Heinz Erhardt zwar Recht bekommen, weil den Künstlern ähnliche Werbefiguren und -stimmen verwendet wurden. In diesen Fällen seien die Bezüge allerdings wesentlich stärker gewesen, entschieden die Richter. Heinz Erhardt etwa habe gerade durch die nur ihm eigene sprachliche Darstellung bundesweite Bekanntheit erlangt.

Dann mal „voll krass“ ins neue Jahr!

hoc/ddp/dpa