Runterladen ohne Reinfall

Von unserer Redakteurin Isabell Jung (20.05.2008)

Grundsätzlich ist es erlaubt, Lieder für den privaten Gebrauch herunter zu laden. Stammen diese Lieder jedoch aus „offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ gilt dies nicht. Musik darf weder zum Download angeboten, noch selbst heruntergeladen werden, wenn diese urheberrechtlich geschützt ist.

 

CDs-eine schöne Erinnerung aber doch zu teuer?

 

Die meisten Lieder, die in Tauschbörsen gehandelt werden, sind allerdings nicht vom Urheber frei gegeben, wodurch das Downloaden strafbar wird. Schüler Hans* lädt z.B. bei „Rapidshare“, verschiedenen Torrents oder russischen Online-Servern illegal und kostenlos herunter. Er sagt: „Ich habe damit vor 3-4 Jahren angefangen, da mir die CDs zu teuer wurden.“ Selbst wenn eine Band einzelne Titel umsonst bereitstellt, ist die Tauschbörse trotzdem nicht erlaubt. Wer sich nicht an die Richtlinien hält, hat mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Wann und wie jemand über einen Online-Anschluss eine Tauschbörse genutzt hat, lässt sich über die IP-Adresse des Rechners feststellen. Normalerweise haften die Eltern für die rechtswidrigen Handlungen ihrer Kinder, denn die Eltern sind meist Inhaber des Online-Anschlusses.

 

Somit sind sie auch verpflichtet die Nutzung durch die Kinder zu kontrollieren. Entsprechend dem eigenen Lebensalter und der Menge, die illegal angeboten oder heruntergeladen wurde, haftet man selbst für Verstöße. Dabei ist mit Geldstrafen von mehreren 100 Euro zu rechnen. Eine gute Alternative zum Downloaden ist, dass man bei verschiedenen Anbietern schon für knapp 1 Euro einzelne Musikstücke für den privaten Gebrauch aus dem Internet bezieht. Darüber hinaus gibt es eine Monatspauschale von etwa 10 Euro, womit man eine unbegrenzte Anzahl von Liedern legal herunter laden kann. Herr Eichner, Lehrer des Goethe-Gymnasiums, lädt bei dem Anbieter “Lapster“ 2-3 mal jährlich Lieder für seinen Unterricht herunter. Doch er fügt hinzu: „Trotzdem kaufe ich fast jeden Monat auch noch eine Original CD.“

 

Teilweise werden Musikstücke auch kostenlos ins Internet gestellt, was viele Newcomer-Bands für eigene Werbezwecke nutzen. Beim Downloaden muss man jedoch darauf achten, dass man nicht ungewollt ein Abonnement eingeht, welches nach geraumer Zeit kostenpflichtig wird. Immer bei der Herausgabe von persönlichen Daten sollte man sich bewusst machen, wem man diee Daten anvertraut und ob man damit einverstanden ist, dass die Daten für die Nutzung von gewerblichen Zwecken verwendet werden. Imme, wenn man für ein „kostenloses“ Angebot Daten (Name, Adresse etc.) angeben muss, sollte man misstrauisch werden!

 

*Name geändert