Kein Dreck in meiner Lunge!

(21.02.2005 21:16)

Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Grenzwerte für Feinstäube in der EU ohne jede Einschränkung. Das heißt, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherstellen müssen. Diese wurden 1999 für fünf Luftschadstoffe festgelegt. Dazu zählt auch Feinstaub (PM10) – kleine Schwebeteilchen, die in die menschliche Lunge eindringen, ihre Funktion beeinträchtigen und das Risiko für Erkrankungen (vor allem Herzinfarkte) erhöhen können.

Die Abgase unseres Verkehrs sind mit Feinstäuben belastet.

Feinstaub ist einer von vielen Schadstoffen, die wir mit der Luft einatmen und die für uns schädlich sind. Er führt zur Verschlimmerung von Atemwegserkrankungen sowie zur Erhöhung der Sterblichkeit: Vor allem durch ein erhöhtes Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Herzinfarkten wird die Lebenserwartung erheblich gesenkt. Ursache für Entstehung dieses Feinstaubs ist z.T. der Mensch, der durch den Verkehr den gefährlichen winzig kleinen Staub entstehen lässt. Doch auch die Natur eine Quelle des Staubs sein, wenn beispielsweise Staub oder Meersalz vom Wind aufgewirbelt werden.
Nach neuesten Schätzungen des Programms „Saubere Luft für Europa“ (CAFE) verringert sich die durchschnittliche Lebenserwartung in der EU durch Feinstaub um neun Monate. Diese Zahl schwankt zwischen wenigen Monaten in Mitgliedstaaten mit ziemlich sauberer Luft und fast zwei Jahren in den schlechtesten Fällen.

Der nur wenig mikrometergroße Feinstaub, stark vegrößert

In einer unlängst von der WHO veröffentlichten Studie zu umweltbedingten Krankheiten bei Kindern wurde festgestellt, dass jährlich bis zu 13 000 Todesfälle bei Kindern im Alter von 0-4 Jahren in den 52 europäischen Mitgliedstaaten der WHO auf die Feinstaubbelastung in der Außenluft zurückzuführen sind. Ferner geht aus der Studie hervor, dass mehr als 5000 dieser Leben gerettet werden könnten, wenn die Belastung durch Feinstaub in den betreffenden Ländern auf die EU-Grenzwerte für Feinstaub gesenkt würde.

Aufgrund der Bedrohung durch Feinstaub, verabschiedete die EU 1996 eine Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Außenluftqualität, der 1999 eine Einzelrichtlinie folgte, in der Grenzwerte für PM10 und die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Blei festgelegt wurden. Die Grenzwerte treten zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft (am 1. Januar 2005 außer für Stickstoffdioxid).

Die von Emissionen betroffenen Zonen des menschlichen Körpers

Um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, nach dem Inkrafttreten der Einzelrichtlinie im Jahr 1999 (die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten hatte bis 2001 zu erfolgen) die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung zu ergreifen, wurde eine so genannte „Toleranzmarge“ eingeführt, die jedes Jahr geringer wurde und am 1. Januar 2005 (bzw. 2010 für Stickstoffdioxid) ganz entfiel. Für alle Gebiete und Ballungsräume, wo der Grenzwert einschließlich der Toleranzmarge überschritten wurde, hatte der betreffende Mitgliedstaat Pläne oder Programme aufzustellen und zu verwirklichen, um die Luftverschmutzung einzudämmen und den Grenzwert zu dem festgesetzten Zeitpunkt einzuhalten. Für Feinstaub war dies der 1. Januar 2005.
Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die festgelegten Luftqualitätsziele zu erreichen und die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern. Die Mitgliedstaaten müssen die Luftqualität überwachen und bei zu hohen Luftverschmutzungswerten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Außerdem haben sie der Kommission jährlich eine Liste derjenigen Gebiete und Ballungsräume vorzulegen, in denen die Grenzwerte für die Luftqualität überschritten wurden.

Der EU-Konvent hat für Grenzwerte von Feinstäuben gesorgt

Der Status quo sieht folgendermaßen aus: Auf lokaler und nationaler Ebene wurden bereits zahlreiche Schritte unternommen, doch sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu zählen Maßnahmen zur Verminderung der verkehrsbedingten Verschmutzung (Überlastungsgebühren, Fahrverbot in Innenstädten für schadstoffemittierende Fahrzeuge, Einbau von Rußfiltern in Stadtbussen), strenge Normen für private Heizsysteme und ein Verbot des Einsatzes umweltbelastender Brennstoffe in den Städten.

In Zukunft soll es nur noch Autos mit Rußpartikelfilter geben

Die Kommission will dazu beitragen, dass die Luft in den europäischen Städten zum Nutzen ihrer Bürger sauberer wird. Dass sie sorgfältig prüft, inwieweit die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften umsetzen, ist nur ein Schritt in diese Richtung. Die Kommission möchte jedoch noch mehr tun und bereitet derzeit einen integrierten Aktionsplan vor, um die Luftqualität in Europa weiter zu verbessern (Saubere Luft für Europa – CAFE). Sie wird diesen Plan bis Mitte 2005 verabschieden.

Die grau-dunkle Luft ist – hoffentlich bald – Feinstaub von gestern

———–
PM10 sind kleine Schwebeteilchen mit einem Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern. Wegen ihrer Winzigkeit sind sie besonders gesundheitsgefährdend, denn sie dringen tief in die Lunge ein. Schwebeteilchen mit einem Durchmesser von mehr als 10 Mikrometern werden vor allem durch die Nase und die oberen Atemwege herausgefiltert und dringen nicht in gleichem Maße in die sensiblen Lungenpartien vor.