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(Internet)

Bonn (dpa) – Die Deutsche Telekom muss Online-Anbietern künftig einen Pauschalpreis für den Internetzugang gewähren. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Branchenkreisen erfuhr, setzten sich damit die Wettbewerber der Telekom-Tochter T-Online mit ihrer Beschwerde gegen den Bonner Telefonriesen durch.
Ein entsprechende Entscheidung wurde am Mittwochabend von der dritten Beschlusskammer der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gefasst. Die Regulierungsbehörde will ihre Entscheidung an diesem Donnerstag bekannt geben.
Mit dem Beschluss könnte das Surfen im Internet für die Endverbraucher künftig erheblich günstiger werden. Die Telekom soll verpflichtet werden, bis zum 1. Februar kommenden Jahres den Konkurrenten eine so genannte Großhandels-Flatrate einzuräumen. Gegenwärtig berechnet das Unternehmen den Online-Anbietern für die Leitungskapazitäten 1,5 Pfennig im Minutentakt (Citybereich). Internet-Provider wie AOL fordern seit längerem eine pauschale Berechnung der Vorleistungen.
Die Online-Anbieter argumentieren, die Telekom bevorzuge bisher ihre Tochtergesellschaft T-Online, die einen Pauschaltarif von 79 DM bietet. Ein Sprecher des Onlinedienstes AOL forderte erneut einen Pauschaltarif für die Endverbraucher von unter 50 DM, ähnlich wie in Großbritannien.
In einer ersten Stellungnahme bezeichnete Telekom-Sprecher Ulrich Lissek den Beschluss der Regulierungsbehörde als eine glatte Fehlentscheidung. «Das ist ein Pyrrhussieg für die Verbraucher». Investitionen der Telekom würden jetzt in eine veraltete Technologie gelenkt statt in die neue Breitbandtechnik DSL. Der Konzern hatte zuvor angekündigt, gerichtliche Schritte prüfen zu wollen, wenn die Behörde einen Pauschaltarif im Vorleistungsbereich anordnet.